Beschäftigungsverordnung

Der ganze Aufwand für die Katz. Termine, Papierkram, Telefonate: alles, was mit dem Arbeitsamt durchgepflügt wurde – dahin! Die Anträge wurden gelöscht, weil ich ab dem 1. Juni  nicht arbeitslos bin, sondern krank. Ich habe F43. So stehts jedenfalls in der Krankmeldung, die ich heute vom Arzt bekam, F43-irgendwas, man wird ja nach Code-Nummern eingeteilt. Ich kenn mich da nicht aus, in den letzten vier Jahren war ich nur einmal krank, und davor, glaube ich, gar nicht. Und vor davor hatte ich kleine Kinder, da lernt man – krank hin, krank her – weiterzumachen.

Deshalb hielt ich ratlos zwei Krankmeldungen in der Hand. Wieso zwei? Eine für die Krankenkasse, eine für den Arbeitgeber, erläuterte man mir. Aha. Im Moment verbringe ich noch meine letzten Urlaubstage, danach ist mein Brotherr also die Krankenkasse, nicht das Arbeitsamt. Das Arbeitsamt will nur Gesunde, und wenn ich soweit bin, darf ich mich auch wieder arbeitslos melden. Dann geht der ganze Kladderadatsch mit Antragstellung, Terminen, Papierkram, Telefonaten usw. von vorne los.

Gut, dass ich jetzt Zeit habe für sowas.

7 Gedanken zu „Beschäftigungsverordnung

  1. Anhora Autor

    Brauchst du auch nicht! Outsider glauben es nicht, Insider kennen es schon. In meinem nächsten Leben werd ich ein Antrag. Da werd ich dann endlich mit Interesse und Respekt behandelt. (Natürlich nur in Deutschland.)

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